Der Syndikusanwalt
Aufgaben | Karriereperspektiven | Gehalt | Aktuelle Jobs
Hast du noch nie etwas von dem Beruf Syndikusanwalt gehört? Oder wolltest du immer schon einmal herausfinden, warum es unter dem Berufsbild Rechtsanwalt auch die Bezeichnung Syndikusanwalt gibt? Dann bist du hier genau an der richtigen Stelle. Denn in diesem Ratgeber erfährst du, was ein Syndikusrechtsanwalt ist, für wen er arbeitet und was seine Aufgaben sind.
Darüber hinaus kannst du nachlesen, welche Ausbildung und Berufszulassung du als Syndikusanwalt benötigst und welche Karriereperspektiven dir nach einer Ausbildung zum Syndikusanwalt offen stehen. Selbstverständlich wird dir hier auch verraten, mit welchem Einkommen du als Syndikusanwalt rechnen kannst. Ganz zum Schluss warten aktuelle Jobangebote auf dich, sodass du dich sogleich als Syndikusrechtsanwalt bewerben kannst.
Die häufigsten Fragen zum Syndikusanwalt
Was ist ein Syndikusanwalt? | Bei einem Syndikusanwalt handelt es sich um einen Rechtsanwalt, der nicht für eine Anwaltskanzlei arbeitet, sondern als Rechtsberater für ein Unternehmen tätig ist. |
Was macht ein Syndikusanwalt? | Ein Syndikusrechtsanwalt berät seinen Dienstgeber in allen unternehmensbezogenen Bereichen, wie Kunden, Mitarbeiter und Dritte und arbeitet vor allem auf den Gebieten Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht. |
Wie werde ich Syndikusanwalt? | Um Syndikusanwalt zu werden, musst du zuerst ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule absolvieren, das mit dem Ersten Staatsexamen abschließt. Im Anschluss musst du in einem zweijährigen Referendariat die notwendige praktische Erfahrung sammeln. Darauf folgt die Zweite juristische Prüfung, die dich dazu befähigt, als Syndikusanwalt tätig zu werden. |
Was verdient ein Syndikusanwalt? | Das Durchschnittsgehalt eines Syndikusanwalts liegt bundesweit bei rund 5.000 Euro im Monat. |
Welche Syndikusanwalt-Jobs gibt es? | Einen Job als Syndikusanwalt wird dir in Unternehmen geboten, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügen oder einen Juristen für die ständige juristische Beratung und vertragliche Abwicklung im Unternehmen benötigen. Dienstgeber können aber auch Verbände, Stiftungen oder eine berufsständige Körperschaft sein. |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aktuelle Stellenangebote & Jobs als Syndikusanwalt
- 2 Syndikusanwalt: Definition
- 3 Syndikusanwalt: Aufgaben
- 4 Syndikusanwalt: Voraussetzungen
- 5 Deine Fähigkeiten
- 6 Aktuelle Stellenangebote & Jobs
- 7 Syndikusanwalt: Branchen & Bereiche
- 8 Syndikusanwalt: Das Gehalt
- 9 Karriereperspektiven & Aufstiegsmöglichkeiten
- 10 Aktuelle Stellenangebote & Jobs als Syndikusanwalt
Aktuelle Stellenangebote & Jobs als Syndikusanwalt
Syndikusanwalt: Definition
Das Wort Syndikus kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet übersetzt „Verwalter einer Angelegenheit“. Syndikusanwalt nennt man einen Rechtsanwalt, der im Dienst eines nicht-anwaltlichen Arbeitgebers steht, also nicht für eine Anwaltskanzlei, sondern für ein Unternehmen, eine Stiftung, einen Verband oder eine berufsständige Körperschaft arbeitet. Andere Bezeichnungen für einen Syndikusrechtsanwalt sind beispielsweise „Inhouse Jurist“ oder „Unternehmensjurist“.
Syndikusrechtsanwalt ist jedoch die gesetzliche Bezeichnung, die seit 2016 in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden ist. Im Vergleich zum Justitiar, der für alle Formen juristischer Sachbearbeitung in einem Unternehmen zuständig ist und nur das erste Staatsexamen benötigt, muss der Syndikusanwalt laut deutschem Recht die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich absolvieren. Danach erhält er eine Zulassung, die ihm sämtliche anwaltliche Berufsrechte und -pflichten verschafft.
Eine Zulassung zum Syndikusanwalt erfolgt dann, wenn du deine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber fachlich eigenverantwortlich und unabhängig ausübst. Syndikusanwälte dürfen allerdings ihren Arbeitgeber nicht vor Gericht vertreten, da ein Interessenskonflikt zwischen der Einbindung in den Betrieb und der freien Berufsausübung für Syndikusanwälte besteht.
Syndikusanwalt: Aufgaben
Die Aufgaben eines Syndikusanwalts sind einerseits deutlich begrenzt, andererseits sehr breit gefächert. Denn als Syndikusrechtsanwalt berätst du deinen Arbeitgeber in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise im Marken- und Urheberrecht, bei Versicherungs- und Haftungsfällen oder bei Vertragsabschlüssen. Du darfst jedoch deinen Dienstgeber nicht vor Gericht vertreten. Deshalb bestehen deine Aufgaben als Syndikusanwalt aus allen rechtlich relevanten Problemfeldern, die ein Unternehmen oder Verband haben kann.
Die Interessenvertretung vor Gericht ist jedoch nicht gestattet. Denn rechtlich gesehen bist du kein Angestellter eines Unternehmens, sondern ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt, der ein festes Gehalt samt Sonderleistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgehalt sowie gelegentlichen Prämien, erhält. Als Syndikusanwalt darfst du also auch noch andere Termine wahrnehmen und als praktizierender Rechtsanwalt für andere zu arbeiten. Viele Unternehmen bestehen im Arbeitsvertrag jedoch von Beginn an darauf, auf diese Freiheiten zu verzichten.
Fachwissen
Verantwortung
Eigeninitiative
Syndikusanwalt: Voraussetzungen
Wer als Syndikusanwalt arbeiten möchte, benötigt nicht nur eine abgeschlossene Ausbildung als Volljurist, sprich, du musst das Jurastudium, die beiden praktischen Jahre und das Erste und das Zweite Staatsexamen absolvieren. Der Syndikusrechtsanwalt muss seine Tätigkeit als Unternehmensanwalt auch bei der Rechtsanwaltskammer anmelden bzw. eine Zulassung beantragen. Danach meldet er seinen Unternehmensstandort, zumeist am eigenen Wohnsitz, an. Denn als Syndikusanwalt arbeitest du rechtlich gesehen als freier Anwalt für ein Unternehmen, mit dem du einen Arbeitsvertrag als freier Dienstnehmer abschließt.
Darüber hinaus solltest du als Syndikusanwalt folgende Qualifikationen mitbringen:
- Gutes wirtschaftliches Verständnis
- Breites Fachwissen
- Gute Kenntnisse in der englischen Sprache
- Beherrschung des lokalen Gesellschaftsrechts
Erfahrung
Wirtschaft
Fremdsprachen
Syndikusanwalt: Ausbildung & Studium
Dein Ausbildungsweg, bis du als Syndikusanwalt tätig werden kannst, beginnt mit einem neun Semester langen Studium der Rechtswissenschaft, das umgangssprachlich auch als Jurastudium bezeichnet wird. In diesem Grundstudium wird ein Schwerpunkt auf die juristische Dogmatik gelegt. Du absolvierst Vorlesungen zu den folgenden Themen:
- Exegese des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Zivilprozessordnung
- Handelsgesetzbuch
- Strafgesetzbuch und Strafgesetzesordnung
- Verwaltungsverfahrensgesetz und Verwaltungsgerichtsordnung
- Grundgesetz
- Rechtsgeschichte
- Rechtsphilosophie
- Rechtssoziologie
- Digestenexegese
Die Vorlesungen schließen oft mit einzelnen Abschlussklausuren sowie Hausaufgaben, wie schriftlichen Rechtsgutachten, ab. Neben den kleinen Zwischenprüfungen gibt es auch große Übungen mit Klausuren und Hausarbeitsgutachten, die du absolvieren musst. Das Studium schließt mit dem Ersten Staatsexamen ab, für das du zumeist ein Jahr Zeit hast, um dich auf die Prüfung vorzubereiten. Während dieser Zeit besuchst du ein Repetitorium, in dem du bis zur Prüfung begleitet wirst. In dieser Zeit musst du dich meistens auch schon für einen Schwerpunktbereich entscheiden, für den du dann vertiefende Kenntnisse erwerben sollst. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamen wirst du als „Jurist“ bezeichnet.
Danach folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst, der Rechtsreferendariat genannt wird. In dieser Zeit erwirbst du als Jurist wichtige praktische Erfahrungen. Dieses Praktikum benötigst du, um zur Zweiten juristischen Prüfung antreten zu können. Während deiner Zeit als Referendar erhältst du eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von zirka 1.000 Euro netto. Die Höhe der Beihilfe ist jedoch vom Bundesland, in dem du das Rechtsreferendariat absolvierst, abhängig. Während des Referendariats musst du Kurse der sogenannten theoretischen Vorbereitungsphase für die Zweite juristische Prüfung absolvieren. Die Praxis findet an mehreren Stationen statt, wo du als Referendar einem Rechtsanwalt, einem Richter, einem Staatsanwalt oder einem Verwaltungsbeamten zugeordnet wirst und du deine praktische Ausbildung erhältst. Auf diese Art bekommst du einen umfassenden Einblick in den Berufsalltag als Jurist.
Im Rahmen der Zweiten juristischen Prüfung musst du eine Staatsprüfung ablegen, bei der je nach Bundesland zwischen sieben und elf Klausuren zu bestehen sind. Hast du die Klausurphase erfolgreich abgeschlossen, folgt noch eine mündliche Prüfung etwa vier Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen.
Hast du die Zweite juristische Prüfung erfolgreich abgeschlossen, wirst du offiziell als „Rechtsassessor“ bezeichnet. Umgangssprachlich wird auch gerne der Begriff „Volljurist“ verwendet. Als Volljurist erhältst du die Befähigung zum Richteramt. Außerdem darfst du nach erfolgreicher Absolvierung der Zweiten juristischen Prüfung als Syndikusanwalt tätig werden. Nach Abschluss deiner Ausbildung zum Syndikusanwalt meldest du dich in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer, die für deinen Bezirk zuständig ist, an und legst einen Eid ab. Danach erhältst du die Zulassungsurkunde und darfst als Syndikusanwalt Unternehmen in Rechtsfragen beraten.
Aktuelle Stellenangebote & Jobs
Syndikusanwalt: Einstieg
Um in einen bestimmten Berufszweig einzusteigen, gibt es meist drei Möglichkeiten:
Umso besser deine Noten bei der Abschlussprüfung zum Volljuristen sind, desto höher sind deine Chancen auf einen Job als Syndikusanwalt. Da du im Rahmen deiner Ausbildung bereits die nötige Praxis erwirbst, kannst du dich nach der Zulassung zum Syndikusanwalt sofort bei einem Unternehmen bewerben. In der freien Wirtschaft, insbesondere in großen Unternehmen, werden immer gute Syndikusanwälte gesucht, die sich mit der aktuellen wirtschaftsrechtlichen Lage gut auskennen und über hervorragende Branchenkenntnisse verfügen.
Hilfreiche Soft Skills als Syndikusanwalt
Die Arbeit als Syndikusanwalt ist höchst verantwortlich und benötigt deine uneingeschränkte fachliche Expertise (Hard Skills). Darüber hinaus solltest du über die folgenden Soft Skills verfügen, um im Beruf des Syndikusanwalts erfolgreich tätig zu sein. Zu diesen Soft Skills zählen:
- Belastungsfähigkeit
- Analytische Fähigkeiten
- Kommunikationstalent
- Organisationsfähigkeiten
- Sozialkompetenzen
- Selbstständigkeit
- Schnelle Auffassungsgabe
- Sicheres Auftreten
- Zuverlässigkeit
- Loyalität
Syndikusanwalt: Branchen & Bereiche
So gut wie jedes Unternehmen benötigt ab einer gewissen Größe eine professionelle rechtliche Beratung. Syndikusanwälte sind deshalb in allen Branchen zu finden. Besonders oft anzutreffen sind sie allerdings im Immobiliengeschäft, im Finanzsektor und der Versicherungsbranche. Zudem beschäftigt die Lebensmittel- und Pharmaindustrie sowie die Verlagswelt häufig Syndikusanwälte. Je nach Größe des Unternehmens werden oftmals Generalisten beschäftigt.
Es gibt aber auch zahlreiche Branchen, in denen Syndikusanwälte mit Fachkenntnissen in speziellen Rechtsgebieten beschäftigt werden. Wichtige Rechtsgebiete für Syndikusanwälte sind beispielsweise das Steuerrecht, Arbeitsrecht, EU-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht und Gesellschaftsrecht.
Syndikusanwalt: Das Gehalt
Das Gehalt eines Syndikusanwalts ist immer von der Branche, der Größe des Unternehmens oder Verbandes, der Arbeitserfahrung sowie des Aufgabengebietes und den Erfolgen abhängig. Laut aktuellen Statistiken beträgt das bundesweite durchschnittliche Monatsbruttogehalt eines Syndikusanwalts rund 5.000 Euro. Gut bezahlende Branchen sind übrigens die Finanzbranche sowie die Auto- und Chemieindustrie.
Da du als Syndikusanwalt grundsätzlich freiberuflich tätig bist, ist das Gehalt oftmals auch Verhandlungssache. Das Einstiegsgehalt eines Syndikusanwalts liegt bei 2.140 bis 4.640 Euro im Monat. In manchen Fällen sogar bei bis zu 5.700 Euro. Denn trotz der offiziellen freiberuflichen Tätigkeit erhalten Unternehmensanwälte oft auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie immer wieder gesonderte Prämien. Ein Syndikusanwalt hat zudem keinerlei Ausgaben für eine eigene Kanzlei, da er zumeist in den Räumlichkeiten des Unternehmens arbeitet. Deshalb handelt es sich bei diesem Job um einen äußerst gut bezahlten Beruf.
Gerechtfertigt wird die gute Bezahlung wegen der vielfältigen Anforderungen an den Syndikusanwalt. Denn er fungiert nicht nur als klassischer Rechtsberater, sondern auch als Rechtsmanager aufgrund der vielen Geschäftsprozesse im Unternehmen.
Karriereperspektiven & Aufstiegsmöglichkeiten
Wenn du als Syndikusanwalt anfängst zu arbeiten, kannst du bereits als Einsteiger ein überdurchschnittlich hohes Gehalt erzielen. Du erhältst eine Arbeit, in der du selbstständig arbeitest und für den Erfolg deines Unternehmens in rechtlichen Angelegenheiten maßgeblich verantwortlich bist. Umso mehr Erfolge du für deinen Dienstgeber erzielst, desto höher steigst du im Ansehen.
Daraus kann sich durchaus ein Angebot für eine führende Position, beispielsweise als Leiter der internen Rechtsabteilung, ergeben. Viele Syndikusanwälte übernehmen aber oftmals auch eine Partnerschaft im Unternehmen, sodass sie dann als Teilhaber mit überdurchschnittlich hohem Gehalt fungieren.