Urlaubsanspruch für Werkstudenten
So viel steht dir zu
Ein Werkstudentenjob zahlt sich in vieler Hinsicht aus: Du sammelst wertvolle Berufserfahrung, verdienst neben dem Studium etwas dazu und kannst Business-Kontakte knüpfen, von denen du vor allem in der Zukunft stark profitieren kannst.
Ein weiterer Vorteil eines Werkstudenten ist der Urlaubsanspruch! Ja, du hast richtig gehört – wenn du Werkstudent bist und noch nie Urlaub beantragt hast, solltest du das schleunigst tun, denn als vollwertige Arbeitskraft hast auch du Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Erfahre hier alles, was du rund um deinen Urlaubsanspruch als Werkstudent wissen musst.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Urlaubsanspruch als Werkstudent
Laut des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) haben grundsätzlich alle Beschäftigten Anspruch auf Urlaub. Da ein Werkstudent als Teilzeit-Arbeitskraft zählst, hast du auch ganz normal Anspruch auf Urlaub.
Laut Gesetz erhältst du deinen Urlaub bemessen an den Tagen, die du pro Woche arbeitest. Deine erbrachten Stunden sind demnach nicht von Bedeutung, sondern nur die Anzahl deiner Arbeitstage, an denen du anwesend bist.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Werkstudenten
Nach dem Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer gesetzlicher Mindesturlaub je nach Anzahl der Arbeitstage sowie Regelungen im Arbeitsvertrag zu. Vollen Urlaubsanspruch hast du allerdings nur, wenn du bereits mindestens 6 Monate bei dem Unternehmen angestellt bist – vorher wird er anteilig berechnet.
Arbeitstage | Arbeitsvertrag |
Dies bedeutet für eine Vollzeit- Arbeitskraft, mit einer 5 Tage / 40 Stunden Woche, dass ihm gesetzlich mindestens 20 Tage Urlaub zustehen müssen. Arbeitet jemand weniger Tage die Woche, so kann sich auch der Anspruch an Urlaubstagen verringern. Natürlich können andere Regeln gelten, wenn ein Betrieb z.B. einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. |
Neben der richtigen Gehaltsverhandlung können auch Abweichungen vom Mindesturlaub in Arbeitsverträgen geregelt werden, dies gilt auch für dich als Werkstudent. Durch den gesetzlichen Mindesturlaub steht dir jedoch in jedem Fall Urlaub zu, auch wenn das nicht in deinem Arbeitsvertrag erwähnt wird. |
FAQ zum Thema
Wir beantworten dir die Fragen die sich jeder Werkstudent schon einmal gestellt hat, wenn es um das Thema Urlaubsanspruch geht.
1. Wie viel Urlaubsanspruch hat ein Werkstudent?
Als Werkstudent arbeitest du maximal 20 Stunden pro Woche. Dies bedeutet, dass dein Urlaub anteilig berechnet wird, und zwar anteilig auf deine Arbeitstage. Richtet man sich nach dem BUrlG stehen dir als Werkstudent mindestens 4 Tage Urlaub pro Jahr zu. Deine Urlaubstage werden anteilig auf die Anzahl der Urlaubstage eines Vollzeit Angestellten berechnet. Eine Vollzeitkraft arbeitet in der Regel 40 Stunden pro Woche an 5 Tagen und erhält nach BUrlG mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
Arbeitstage | Urlaubstage |
5 Tage/Woche | 20 Urlaubstage/Jahr |
4 Tage/Woche | 16 Urlaubstage/Jahr |
3 Tage/Woche | 12 Urlaubstage/Jahr |
2 Tage/Woche | 8 Urlaubstage/Jahr |
1 Tage/Woche | 4 Urlaubstage/Jahr |
2. Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch als Werkstudent bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?
Als Werkstudent hat man meistens keine regelmäßigen Arbeitszeiten. Arbeitest du zum Beispiel einen vollen und zwei halbe Arbeitstage aber wechselst auch hin und wieder die Zeiten?
Das ist kein Problem. Die meisten Werkstudenten passen ihre Arbeitszeiten an ihren Stundenplan an, welcher sich von Semester zu Semester ändert und arbeiten in den Semesterferien auch gerne mal mehr als die üblichen 20 Stunden pro Woche. Das alles macht dir zwar im ersten Moment etwas mehr Arbeit bei der Berechnung deines Urlaubs aber stellt an sich kein Problem dar, da du deinen Urlaubsanspruch anteilig berechnen kannst. Dazu wird der vertraglich geregelte Mindesturlaub mit deinen tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden multipliziert und durch die Wochenstunden einer Vollzeit Arbeitskraft geteilt.
Um deinen Urlaubsanspruch als Werkstudent anteilig nach erbrachten Wochenstunden zu berechnen, musst du zunächst deine durchschnittlich erbrachten Wochenstunden ausrechnen. In unserem Beispiel sind das 15 Stunden pro Woche. Als Maßstab zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs als Werkstudent nimmst du anschließend den betrieblich vereinbarten Anspruch auf Urlaub heran. Der betrieblich vereinbarte Urlaubsanspruch ist in unserem Beispiel 240 Stunden.
Schließlich wird die Summe der Urlaubsstunden noch durch die durchschnittlichen 40 Wochenstunden eines Vollzeit Angestellten geteilt, um so deine Urlaubsstunden anteilig aus zu rechnen. Nähere Erläuterungen zu deinem Urlaubsanspruch als Werkstudent stehen aber auch meistens in deinem Arbeitsvertrag.
3. Wie hoch ist die Summe, die ich ausgezahlt bekomme, wenn ich als Werkstudent meinen Urlaubsanspruch geltend mache?
Wie hoch die Zahlung letzten Endes aussehen wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wenn du beispielsweise von Woche zu Woche unterschiedlich viele Stunden arbeitest, wird dein Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen und nicht dein Stundenlohn zur Bemessung gezogen.
Aufgrund der 13 Wochen Regelung hast du die Möglichkeit, als Werkstudent deinen Urlaubsanspruch in einem günstigen Moment zu stellen und somit das Maximum rauszuholen. Am Besten planst du deinen Urlaub nach einer Phase, in der du viel gearbeitet hast – das hilft, um runterzukommen und ermöglicht dir einen gut bezahlten Urlaub.
Wenn du in den Semesterferien die Möglichkeit hast deine Wochenstunden aufzustocken verdienst du in dieser Zeit auch automatisch mehr, was sich positiv auf dein Durchschnittsgehalt auswirkt.
4. Muss ich als Werkstudent meinen Urlaubsanspruch geltend machen?
Auch als Werkstudent musst du Urlaub beantragen, denn in den meisten Fällen kannst du dir den Urlaub nicht auszahlen lassen. Falls du keine Zeit für einen Urlaub haben solltest, kannst du dich im Besten Fall auch einfach fürs Lernen bezahlen lassen.
Fazit zum Urlaubsanspruch bei Werkstudenten
Auch du als Werkstudent solltest dir ab und zu mal eine Auszeit vom stressigen Studentenalltag nehmen. Dass du zusätzlich sogar Anspruch auf bezahlten Urlaub hast, ist natürlich toll und sollte von dir auf jeden Fall in Anspruch genommen werden!
Meist wird dein Arbeitgeber dich nicht aktiv darauf aufmerksam machen, dass dir bezahlter Urlaub zusteht oder es ist ihm einfach nicht bewusst. In beiden Fällen solltest du das Thema ansprechen und als Werkstudent deinen Urlaubsanspruch einfordern.
Wir wünschen dir eine entspannte Auszeit!