Diese Möglichkeiten der Finanzierung gibt es beim Zweitstudium
Bei der Erörterung der richtigen Option für die Finanzierung müssen Studierende vor der Immatrikulation ins Detail gehen und die eigene Lebenssituation mit Blick in die Zukunft bewerten.
Wer meint, dass die eigenen Ersparnisse ausreichen, um das Zweitstudium zu finanzieren, der geht wahrscheinlich annähernd sorgenfrei in das neue Abenteuer, dennoch sollte nicht nur auf eine einzelne Finanzierungsoption gesetzt werden.
Auch beim Zweitstudium ist BAföG ein geeignetes und beliebtes Mittel. BAföG ist ein staatliches Darlehen, das zu einem gewissen Anteil nach dem Studium zurückbezahlt werden muss. Unter Umständen, gerade, wenn Studierende bereits einem Beruf nachgehen, haben diese keinen Anspruch auf das Darlehen. In einem solchen Fall kann sich um Stipendien beworben werden. In Deutschland gibt es etliche Stipendienprogramme, die speziell ein Zweitstudium fördern. Das Bundesministerium für Bildung, aber auch die Kultusministerien der einzelnen Bundesländer zeigen auf Ihren Webseiten, welche Stipendien oder Förderungen infrage kommen. Natürlich finden sich ebenso auf den Seiten der Universitäten und Hochschulen wichtige Informationen, mit denen sich die neu eingeschriebenen Studierenden frühzeitig vor dem Semesterbeginn auseinandersetzen sollen.
Gibt es keinen staatlichen Hilfen oder ein Stipendium und reicht das Ersparte nicht aus, so gibt es in Deutschland Bildungskredite. Diese zeichnen sich durch ihre guten Konditionen aus, sollten allerdings nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn auch mit einem Bildungskredit ist es möglich, sich schneller als gedacht zu übernehmen.
Eine weitere Option, sich das Zweitstudium zu finanzieren, ergibt sich aus der Art des Studiums, für das sich entschieden wird. Ein berufsbegleitendes Studium vereint die Berufstätigkeit mit dem Studium. Das bringt den Vorteil eines festen Gehalts mit sich, außerdem ist der Abschluss des Studiums in der Regel mit der Übernahme durch das Unternehmen und entsprechende Aufstiegschancen verbunden.
Findet das Studium nicht berufsbegleitend statt, doch erkennt der Arbeitgeber dennoch ein Potenzial in der Weiterbildung eines Mitarbeiters, so unterstützt er häufig das Begehren des Angestellten. Es schadet also nie, sich mit dem Arbeitgeber kurzzuschließen.